Zahnarztrechnung

Ihr SSO-Zahnarzt ist gesetzlich verpflichtet, seine Leistungen nach Taxpunkten transparent zu verrechnen. Dies geschieht nach dem offiziellen Zahnarzttarif der SSO. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017, in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif, der unter dem Namen DENTOTAR ® auch für Privatpatienten Anwendung findet, trat auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Der Leistungskatalog des DENTOTAR ® ordnet über 500 zahnärztlichen Leistungen eine unterschiedliche Anzahl an Taxpunkten zu. Die Taxpunktzahl wiederspiegelt einerseits den Zeitaufwand, andererseits aber auch den Schwierigkeitsgrad einer bestimmten Leistung. Der konkrete Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Multiplikation der Taxpunktzahl mit dem Taxpunktwert. Der Preis der einzelnen Leistungen wurde nicht willkürlich festgesetzt oder politisch ausgehandelt, sondern beruht auf einer klaren Kostenkalkulation einer Modellpraxis.

Bei Sozialversicherungsfällen, unter dem Unfallversicherungsgesetz, dem Militärversicherungsgesetz und der IV sind sowohl die Taxpunktzahl als auch der Taxpunktwert (CHF 1.00) pro erbrachte Leistung fix. Dieser Durchschnittswert trägt den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht Rechnung, ist aber für die Versicherer einfacher zu handhaben.

Bei Privatpatienten kann die Taxpunktzahl in einem bestimmten, durch den SSO-Tarif festgelegten Rahmen (+/- 15 %) variiert werden. Der Taxpunktwert ist nach unten frei, darf aber für Mitglieder der SSO nach oben zurzeit nicht über CHF 1.70 liegen. Der Rahmentarif für Privatpatienten ermöglicht es, einerseits auf die besonderen Umstände beim Patienten (Dringlichkeit, Ansprüche an Komfort, Ästhetik, Qualität) und andererseits auf die Gegebenheiten der Praxis Rücksicht zu nehmen.

Vom Zahnarzttarif besteht ein Kurztarif, der die wesentlichsten Positionen enthält. Zu beachten ist, dass der Zahnarzttarif die zahntechnischen Arbeiten nicht enthält.